Modelle der Arbeitszeit

Einzelmaßnahme:

Einführung von neuen Arbeitszeitmodellen

Ziele:

  1. Bessere Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und der Interessen der Beschäftigten (insbesondere der älteren Arbeitnehmer)
  2. Chancen für gleitenden Ausstieg aus dem Arbeitsleben schaffen
  3. Bessere Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen der Beschäftigten
  4. Bessere Berücksichtigung der Anforderungen der unterschiedlichen betrieblichen Abteilungen
  5. Flexibilität der betrieblichen Arbeitszeitpolitik erhöhen
  6. Erfordernissen wechselnder Auftrags- und Beschäftigungslage besser gerecht werden
  7. Die planerische Flexibilität des Unternehmens - etwa im Bereich der Maschinenlaufzeiten - mit einer flexibleren und selbstbestimmteren Arbeitszeitgestaltung der Belegschaft zu kombinieren.

Mittel:

  • Einführung verschiedener Arbeitszeitmodelle im Betrieb

Wichtig: Gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen beachten. Hilfreich: Neue Arbeitszeitmodelle sollten im Dialog mit Beschäftigten und Betriebsrat entwickelt und eingeführt werden.

Inhalte/Formen:

  1. Vereinbarungen zu Betriebszeiten und Arbeitszeiten der Beschäftigten
  2. Jahresarbeitszeitmodelle
  3. Teilzeitarbeitsformen
  4. Gleitzeitarbeitsformen
  5. Formen für gleitenden Ausstieg im Rentenalter

Verantwortlich:

Unternehmensleitung, Personalabteilung, Betriebsrat

Schritte zur Umsetzung

  1.  Die Unternehmensleitung erarbeitet eine Rahmenkonzeption für die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle im Betrieb, unter Berücksichtigung der Ziele betrieblicher Personalpolitik und deren Entwicklung, der Zusammensetzung der Belegschaft und der produktionsspezifischen Anforderungen.
    Kriterien können sein:
    • Berücksichtigung des Altersdurchschnitts der Belegschaft
    • Leistungsstand der Mitarbeiter
    • Bezugnahme auf Erfordernisse der betrieblichen Auftragslage und den zu erwartenden Schwankungen
    • Optimierung der Maschinenlaufzeiten
    • Berücksichtigung unterschiedlicher Zeiten bei der Auslastung
    • Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse über Leistungsverteilung während des Arbeitstages sowie Pausenregelung, die die Leistungsregenerierung unterstützt.
    • Inwieweit, wo und wie umfangreich ist Teilzeitarbeit im Betrieb möglich.
  2. Die Rahmenkonzeption wird den einzelnen Betriebsabteilungen vorgestellt. Die dortigen betrieblichen Vorgesetzten erhalten den Auftrag zur abteilungsspezifischen Weiterentwicklung und zur Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen, gemeinsam mit Betriebsrat und Belegschaft.
  3. Die Ergebnisse werden von der Unternehmensleitung geprüft und Entscheidungen zur Umsetzung getroffen.
  4. Es wird eine Betriebsvereinbarung über die Einführung und Erprobung der neuen Arbeitszeitmodelle abgeschlossen.
  5. Nach einer Probephase von einem Jahr findet eine Auswertung, eventuell Korrektur oder Fortschreibung der Arbeitszeitmodelle statt.
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