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„Leitlinien einer guten betrieblichen Praxis“ sind eine Kombination von spezifischen Einzelmaßnahmen zur Reduzierung oder Überwindung konkreter Beschäftigungsschwierigkeiten älterer Arbeitnehmer/innen mit strategisch ausgerichteten beschäftigungspolitischen Maßnahmen, deren Ziel es ist, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass der/die einzelne ältere Arbeitnehmer/in in die Lage versetzt wird, bis zum Ende des Erwerbslebens voll leistungsfähig zu bleiben und nicht aus Altersgründen im Betrieb benachteiligt wird.

Die Leitlinie beschäftigen sich mit den folgenden Bereichen:

  1. Lernen, Fort- und Weiterbildung
  2. Flexible und moderne Arbeitsorganisation 
  3. Arbeitsplatzgestaltung und betriebliche Gesundheitsförderung
  4. Einstellung von neuen Mitarbeitern/innen
  5. Innerbetriebliche Beförderung und Arbeitsplatzwechsel
  6. Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und Übergang in die Rente 

Auf europäischer Ebene finden sich bereits in einzelnen Betrieben und Verwaltungen Beispiele für eine solchermaßen „gute Praxis“. Diese beziehen sich oft aber nur auf Teilbereiche, während auf anderen Ebenen Benachteiligungen älterer Arbeitnehmer/innen fortbestehen.

Für eine umfassende, alle Dimensionen gleichermaßen und alle Altersgruppen gleichberechtigt einbeziehende („altersneutrale,,) betriebliche Beschäftigungspolitik ist zudem ein Wandel in der Grundhaltung und -einstellung von Betrieben, Verwaltungen u.a. gegenüber älteren Arbeitnehmern/innen notwendig.

Diese Voraussetzung wurde daher als 7. Kategorie mit in die Leitlinien aufgenommen. Letztendlich zielen die vorliegenden Leitlinien auf die generelle Überwindung von Schwierigkeiten im Erwerbsleben aufgrund des Alters, geht es also um eine „altersneutrale“ Personalpolitik.

Bisher sind entsprechende positive Erfahrungen vorwiegend aus größeren Unternehmen bekannt geworden. Von daher ist es erforderlich, solche „guten“ Beispiele auch im Bereich kleinerer und mittlerer Betriebe bekannt zu machen.

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