Was sind „Leitlinien einer guten betrieblichen Praxis“?

  • „Leitlinien einer guten Praxis sind als Bündel von Vorschlägen und Richtlinien zu verstehen, die sich auf die Förderung und Sicherung der Beschäftigungschancen einer bestimmten Personengruppe beziehen.
  • Die Anwendung der Leitlinien ist freiwillig. Sie haben deshalb den Charakter von Empfehlungen.
  • Derartige Leitlinien sind nicht notwendigerweise eine Alternative zu gesetzgeberischen Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung, bieten aber Anhaltspunkte dafür, wie diese vermieden werden kann. In einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen bereits „Leitlinien einer guten Praxis“, die sich aber nicht speziell auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer/innen beziehen, sondern auf andere Zielgruppen (z.B. Frauen, Behinderte, ethnische Minderheiten).

Kein Mitgliedsstaat, mit Ausnahme Großbritanniens, verfügt derzeit über „Leitlinien einer guten Praxis“, die sich speziell auf das Thema „Altern in der Arbeitswelt“ beziehen. Allerdings werden in einigen der bestehenden Leitlinien z.T. auch Bezüge zu älteren Arbeitnehmern/innen hergestellt.

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