Die Leitlinien

Lernen, Fort- und Weiterbildung

Ermutigen Sie alle Ihre Mitarbeiter/innen zum lebenslangen Lernen. Stellen Sie sicher, dass — soweit wie möglich — alle Ihre Mitarbeiter/innen während des gesamten Arbeitslebens Zugang zu Fort- und Weiterbildungsangeboten sowie zu beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten haben.

Damit Ihre Belegschaft gut ausgebildet und auf dem neuesten fachlichen Stand qualifiziert ist, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Damit Ihre Belegschaft gut ausgebildet und auf dem neuesten fachlichen Stand qualifiziert ist, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:
  • Prüfen Sie regelmäßig den Fort- und Weiterbildungsbedarf aller Ihrer Beschäftigten. Stellen Sie sicher, dass das Alter nicht zum Ausschlusskriterium für eine Teilnahme wird.
  • Ermutigen Sie die Beschäftigten aller Altersgruppen, Qualifizierungsangebote auch zu nutzen.
  • Wenn Sie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten, berücksichtigen Sie dabei sowohl Ihre betrieblichen als auch die individuellen Interessen der Beschäftigten.
  • Auch sollten die individuell unterschiedlichen Lern- und Arbeitsstile sowie die bisherigen beruflichen Vorerfahrungen der Teilnehmer angemessene Beachtung finden.
  • Tragen Sie mit dazu bei, dass in Ihrem Betrieb Vorurteile gegenüber der Lernmotivation und -fähigkeit von älteren Beschäftigten sowohl bei den Arbeitnehmern/innen selbst (in allen Altersgruppen) wie bei den Vorgesetzten abgebaut und überwunden werden.

Flexible und moderne Arbeitsorganisation

Passen Sie Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation an sich verändernde Arbeitswünsche und -erfordernisse Ihrer Mitarbeiter/innen an. Berücksichtigen Sie hierbei auch Unterschiede in den familiären Lebensumständen im Lebenslauf (z.B. Kindererziehung, Pflege von älteren Angehörigen).

Damit möglichst flexibel auf sich im Lebenslauf verändernde Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter/innen reagiert werden kann, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Passen Sie auf allen Arbeitsplätzen. Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen an Veränderungen im Leistungsvermögen und in den Lebensumständen Ihrer Mitarbeiter/innen an.
  • Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeiter/innen bei Bedarf mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Arbeitszeiten und sonstigen Arbeitsbedingungen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten bei der Einführung sie betreffender Veränderungen am Arbeitsplatz auch beteiligt werden.
  • Beachten Sie bei der Gestaltung von Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation, dass es im Lebenslauf unterschiedliche Erfordernisse in der Vereinbarkeit von Berufsfähigkeit und Familie bzw. Pflege gibt. Achten Sie dabei auch auf mögliche Überschneidungen mit anderen Arbeitnehmerrechten (z.B. im Rentenrecht).

Arbeitsplatzgestaltung und betriebliche Gesundheitsförderung

Arbeitsabläufe und -anforderungen sollten so gestaltet sein, dass die Beschäftigten nicht nur gute Leistungen erbringen, sondern möglichst auch von gesundheitlichen Risiken verschont werden und ihre Gesundheit gefördert wird.

Damit Ihre Beschäftigten ihr Leistungsvermögen jederzeit optimal einsetzen können, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen sollten mehrere Ziele beachtet werden: ein Nachlassen in den körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu verhindern, evtl. bereits eingetretene Einschränkungen (z.B. Behinderungen) zu kompensieren sowie dem alterstypischen Leistungswandel Rechnung zu tragen.
  • Tragen Sie mit dazu bei, dass arbeitsbedingte Erkrankungen und Behinderungen vermieden werden. Fördern Sie damit die Gesundheit Ihrer Belegschaft.
  • Ermutigen Sie Ihre Beschäftigten, einen gesunden Lebensstil zu praktizieren sowie selbst am Arbeitsplatz auf potentielle Gesundheitsgefahren zu achten.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten von Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie, um den beruflichen Wiedereinstieg nach unterbrochener Erwerbstätigkeit (z.B. nach Krankheit) zu erleichtern.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Sicherheits- und Hygienevorschriften in Ihrem Betrieb beachtet werden (können).

Einstellung von neuen Mitarbeitern/innen

Stellen Sie neue Mitarbeiter/innen ausschließlich aufgrund der für den jeweiligen Arbeitsplatz benötigten fachlichen Qualifikationen und Kompetenzen ein. Benachteiligen Sie keine Bewerber/innen aufgrund ihres Alters. Wichtigstes Einstellungskriterium sollte Ihr Eindruck beim Bewerbungsgespräch sein.

Damit Sie fachlich geeignete Bewerber/innen nicht von vornherein ausschließen, sollten Sie folgende Grundsätze beachten:

  • Verzichten Sie in Stellenanzeigen auf die Vorgabe von Altersgrenzen.
  • Ihre Stellenanzeigen sollten so formuliert sein, dass sie ein möglichst breites Altersspektrum von Bewerbern/innen ansprechen.
  • Stellen Sie bei Einstellungen die beruflichen Fähigkeiten, Kompetenzen und das Leistungsvermögen der Bewerber/innen und nicht deren Alter in den Vordergrund.
  • Stellen Sie sicher, z.B. durch Schulung, dass die für die Einstellung verantwortlichen Mitarbeiter/innen nicht aufgrund von Vorurteilen und Stereotypen entscheiden.

Innerbetriebliche Beförderung und Arbeitsplatzwechsel

Achten Sie darauf, dass bei einer Beförderung nur sach- und tätigkeitsbezogene Kriterien für die Übernahme der neuen Aufgabe ausschlaggebend sind.

Damit Beförderungen und andere Arbeitsplatzwechsel einem fairen Verfahren unterliegen, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Sorgen Sie dafür, dass Beförderungen grundsätzlich all jenen Beschäftigten offen stehen, die aufgrund ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten für die neue Aufgabe geeignet sind.
  • Prüfen Sie die Bewerbungsunterlagen vor allem im Hinblick auf fachliche Qualifikationen, berufliches Leistungsvermögen und auf bisherige Erfahrungen und nicht auf das Alter der Bewerber/innen.
  • Stellen Sie sicher (z.B. durch entsprechende Schulung), dass die für die Beförderung verantwortlichen Mitarbeiter/innen nicht aufgrund von Vorurteilen und Stereotypen entscheiden.
  • Eröffnen Sie auch älteren Beschäftigten Möglichkeiten zur beruflichen Fort- und Weiterentwicklung, und zwar innerhalb wie außerhalb des Betriebes gleichermaßen.

Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und Übergang in die Rente

Sollten Sie sich von Mitarbeiter/innen trennen müssen, stützen Sie ihre Entscheidung ausschließlich auf objektive, arbeitsbezogene Kriterien und nicht auf das Alter. Bieten Sie Ihren Beschäftigten unterschiedliche Optionen zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben an und ermöglichen Sie dabei jeweils Chancengleichheit in den Zugangsbedingungen.

Damit das Ausscheiden aus dem Betrieb flexibel und unter den Bedingungen von Chancengleichheit erfolgen kann, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • bei Entlassungen
    • Legen Sie ihrer Entscheidung, von welchen Mitarbeitern/innen Sie sich trennen wollen, objektive Kriterien und nicht das Lebensalter zugrunde, sofern dem keine gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen.
    • Bevor Sie Mitarbeiter/innen entlassen, suchen Sie nach geeigneten Alternativen, so z.B. Teilzeitbeschäftigung, Job-sharing, sog. „Sabbatjahre“, oder befristete Verträge.
    • Wenn bei Ihnen Entlassungen anstehen: Helfen Sie den Betreffenden, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
  • beim Übergang in die Rente
    • Garantieren Sie beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben dem/der einzelnen so viel individuelle Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit wie möglich.
    • Führen Sie keine Frühverrentungsmaßnahmen durch, bevor Sie nicht sorgfältig deren Folgen für die Betroffenen wie für Ihren Betrieb geprüft haben.
    • Bieten Sie, wenn möglich, gleitende Übergänge in die Rente und/oder andere flexible Arbeitszeitregelungen an.
    • Erlauben Sie den Beschäftigten, wenn diese es wünschen, auch über die gesetzlichen Altersgrenzen hinaus zu arbeiten; prüfen sie dabei, ob nicht auch eine Anstellung als freier Mitarbeiter möglich ist.
    • Stellen Sie sicher, dass bis zum endgültigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben die Fähigkeiten und Erfahrungen Ihrer älteren Mitarbeiter/innen auch tatsächlich genutzt werden.
    • Bieten Sie Ihren Beschäftigten Vorbereitungsmaßnahmen auf den Ruhestand an.

Einstellungswandel gegenüber älteren Arbeitnehmern/innen

Klären Sie ihre gesamte Belegschaft darüber auf, wie für ältere Arbeitnehmer/innen Benachteiligungen und Vorurteile entstehen und aus welchen Gründen sie überwunden werden müssen.

Um innerbetriebliche Benachteiligungen aufgrund des Alters zu vermeiden und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter/innen unterschiedlicher Lebensalter ihre je spezifischen Vorzüge und Stärken nutzbringend für den Betrieb unter Beweis stellen zu können, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Verhindern Sie die Entstehung und Ausbreitung von Vorurteilen gegenüber älteren Arbeitnehmern/innen.
  • Schärfen Sie das Bewusstsein Ihrer leitenden Mitarbeiter/innen über das tatsächliche Leistungsvermögen älterer Beschäftigter und sorgen Sie dafür, dass dies möglichst weite Verbreitung findet.
  • Machen Sie all Ihren Beschäftigten regelmäßig klar, welche Vorteile eine ausgewogene Altersstruktur der Belegschaft hat.
  • Lernen Sie von positiven Erfahrungen und „Gute Praxis“-Modellen aus anderen Betrieben.
  • Sorgen Sie dafür, dass Benachteiligungen aufgrund des Alters auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ausgeschlossen werden.
  • Tragen Sie mit dazu bei, dass auch in den betrieblichen Entscheidungsgremien, Betriebsräten etc. unterschiedliche Altersgruppen vertreten sind.
  • Überprüfen Sie regelmäßig die Alterszusammensetzung Ihrer Belegschaft und sorgen Sie so für eine dauerhaft ausgewogene Generationenmischung in Ihrem Betrieb.
  • Helfen Sie mit, dass diese Leitlinien eine möglichst weite Verbreitung finden.
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