Laufbahnplanung

Einzelmaßnahme:

Langfristige Laufbahnplanung für Beschäftigte

Ziele:

  1. Den Mitarbeitern die Möglichkeit zur gezielten Entwicklung einer langfristigen Perspektive ihres Berufs- und Arbeitslebens im Betrieb geben.
  2. Die langfristige Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb fördern.
  3. Dem Unternehmen eine langfristige Planung und Sicherung von Qualifizierung und Entwicklung der Mitarbeiter, in Korrespondenz zu betrieblichen Perspektiven und deren Erfordernissen ermöglichen.
  4. Den Mitarbeitern Transparenz über ihre langfristigen Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten im Betrieb geben.
  5. Frühzeitig die Sensibilität für die Notwendigkeit lebensphasenbezogener Veränderungen wecken und Gelegenheit geben, Perspektiven zur deren positiver Bewältigung zu entwickeln.
  6. Horizontalen Aufgabenwechsel als Ersatz bzw. Ergänzung zu vertikalem Austieg als Laufbahnentwicklungsmöglichkeit im Betrieb einführen.

Mittel:

  • Erarbeitung und Umsetzung eines Personalentwicklungsansatzes, der den Mitarbeitern eine langfristige und lebensphasenorientierte Laufbahnplanung ermöglicht, unter Berücksichtigung betrieblicher Entwicklungsziele und Perspektiven

Inhalte/Formen:

  • Beschreibung von Entwicklungszielen und Perspektiven des Betriebes
  • Skizzierung von Konsequenzen der betrieblichen Entwicklung und ihrer Perspektiven auf die Betriebsorganisation und Personalstruktur, z.B. Führungsstruktur
  • Beschreibung des mit den betrieblichen Strukturveränderungen einhergehenden notwendigen Wertewandels und der Einstellungsveränderungen bei Mitarbeitern und Führungskräften
  • Beschreibung des notwendigen Qualifikationsbedarfes und des Einsatzes spezieller Methoden zur Erarbeitung von Entwicklungsszenarios (Beispiele):
    • Qualifikationsprogramm „Führen und Fördern" für betriebliche Vorgesetzte
    • Zukunftswerkstätten
    • Szenarioworkshops
    • Zielplanungstechniken
    • Entwicklung sozialer Kompetenz etc.

Verantwortlich:

Personalabteilung, betriebliche Vorgesetzte

Schritte zur Umsetzung:

  1. Entscheidung der Unternehmensleitung und Beauftragung der Personalabteilung/Personalverantwortlichen ein entsprechendes Personalentwicklungsprogramm auszuarbeiten.
    Festlegung eines vorläufigen Budgets.
  2. Von der Personalabteilung/Personalverantwortlichen wird gemeinsam mit allen betrieblichen Abteilungen ein Konzept (Personalentwicklungsansatz) erarbeitet. Dabei werden absehbare oder geplante betriebliche Strukturveränderungen und Perspektiven, u.a. in Zukunftswerkstätten und Szenarioworkshops aufgearbeitet, um Handlungsschritte für das Konzept abzuleiten. Ergänzend können Veranstaltungen mit Beratern, Wissenschaftlern und Trendforschern durchgeführt werden, die weitere wichtige Hinweise auf Anforderungen geben, die sich im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens und des Marktes für seine Produkte aufzeigen lassen.
  3. Das fertige Konzept wird der Unternehmensleitung vorgelegt, beraten und mit dem Betriebsrat abgestimmt. Dann wird es als neuer Personalentwicklungsansatz für das Unternehmen verabschiedet.
  4. Die Umsetzung beginnt mit Qualifizierungsmaßnahmen für die betrieblichen Vorgesetzten, in deren Verantwortung in erster Linie die erfolgreiche Realisierung des Konzeptes liegt.
  5. Es werden abteilungsbezogene Umsetzungsprogramme erarbeitet, die Ablauf und Zeitplanung sowie Controllingschritte enthalten.
  6. Parallel dazu wird der neue Personalentwicklungsansatz im Rahmen der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit allen Mitarbeitern vorgestellt.
  7. Der Verlauf der Maßnahme wird regelmäßig und systematisch in bezug auf die Zielsetzung und Nebeneffekte hin ausgewertet. Die Ergebnisse fließen in die kontinuierliche Weiterentwicklung der betrieblichen Personalentwicklung ein.
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