Warum Leitlinien

Die „Leitlinien einer guten betrieblichen Praxis“ sind auch Ausdruck intensiver Forschungs- und Beratungsaktivitäten zur Überwindung von Beschäftigungsschwierigkeiten älterer Arbeitnehmer/innen auf europäischer Ebene. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht eine grundsätzliche Übereinstimmung dahingehend, dass die weit verbreitete Praxis der Benachteiligung und vorzeitigen Ausgliederung älterer Arbeitnehmer/innen überwunden werden muss.

Den Hintergrund hierfür bilden sowohl die Alterung und die Schrumpfung des Erwerbspersonenpotentials als auch die steigenden Kosten für die Sozialversicherungssysteme. Diese Faktoren lassen eine Einschränkung der Frühverrentung und eine Ausweitung der tatsächlichen Lebensarbeitszeit angemessen erscheinen. In diesem Zusammenhang müssen sowohl die Beschäftigungschancen der älteren Arbeitnehmer/innen verbessert, als auch solche Betroffenen besser geschützt werden, deren Risiko, vorzeitig aus dem Erwerbsleben verdrängt zu werden, besonders hoch ist.

Inzwischen haben auch aus wirtschaftlichen Gründen einige europäische Arbeitgeber bestehende Altersbarrieren in ihren Betrieben abgeschafft und damit älteren Arbeitnehmern/innen mehr Chancengleichheit ermöglicht. Sie haben die Notwendigkeit erkannt, dass für ein modernes Unternehmen eine gemischte Altersstruktur von hohem Wert ist und dass durch die Benachteiligung von älteren Arbeitnehmern/innen bei Einstellungen sowie bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen viele Fähigkeiten und Kenntnisse verloren gehen. Zu diesem Umdenken hat nicht zuletzt auch die sich wandelnde Altersstruktur der Kunden dieser Betriebe beigetragen.

Insgesamt sind sich viele Arbeitgeber heute zunehmend mehr der positiven Eigenschaften älterer Arbeitnehmer/innen wie z.B. Erfahrung, Loyalität, Verlässlichkeit und persönliche Reife bewusst. Damit die Benachteiligung älterer Arbeitnehmer/innen im Erwerbsleben wirkungsvoll bekämpft werden kann, bedarf es aber auch einer grundsätzlichen Veränderung in den Einstellungen der Beschäftigten selbst sowie der Gewerkschaften: Die bislang stark dominierende positive Bewertung der Frühverrentung sollte zugunsten der Verlängerung der Lebensarbeitszeit z.B. durch Schaffung von Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen oder durch gezielte Karriereförderung älterer Beschäftigter überdacht und entsprechend verändert werden.

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