Bildung und Qualifizierung für Zielgruppen planen

Einzelmaßnahme:

Zielgruppenspezifischer Bildungs- und Qualifizierungsplan, unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse einer kontinuierlichen Qualifizierung und unter Berücksichtigung von Anpassungsmaßnahmen für ältere und lernungewohnte Beschäftigte

Ziele:

  1. Hoher, aktueller und aufgabenbezogener Qualifizierungsstand der Belegschaft
  2. Umsetzung einer kontinuierlichen Qualifizierung bezogen auf sich verändernde Anforderungen im Betrieb in technischer, betriebsorganisatorischer und sozialer Sicht
  3. Einsatz von Lernformen und Wahl von Lernorten, die insbesondere die spezifische Lernsituation älterer Arbeitnehmer berücksichtigen und deren Erfahrungswissen und ihre soziale Kompetenz betrieblich nutzbar und vermittelbar machen.
  4. Einbezug und Förderung lernungewohnter Mitarbeiter in die Qualifizierungsmaßnahmen des Unternehmens

Mittel:

  • Erstellung und jährliche Fortschreibung eines Bildungs- und Qualifizierungsplanes, gemeinsam mit den Beschäftigten

Inhalte/Formen:

  1. Qualifizierungsziele, bezogen auf
    • die aktuelle betriebliche Situation und auf zukünftige Anforderungen
    • auf Zielgruppen im Betrieb (ältere Beschäftigte)
  2. Qualifizierung Bestandsaufnahme (Ist-Situation)
  3. Qualifizierungsbedarf mittel- und langfristig
  4. Qualifizierungscontrolling (Ablauf- und Ergebniskontrollen)
  5. Einsatz vielfältiger Formen von Qualifizierung:
    Training on the Job, Praktika, Hospitationen, Lernwerkstätten etc.

Verantwortlich:

  • abhängig von Betriebsgröße und Organisation: Personalabteilung, Personalbeauftragte, evtl. neue Zuständigkeit schaffen (Koordinationsstelle als Teil-aufgabe), Betriebsrat
  • Verantwortung und Zuständigkeit für Erstellung sollte weitgehend selbstständig von den direkt Betroffenen (Abteilungen, Gruppen) wahrgenommen werden.
  • an zentraler Stelle nur Gesamtüberblick und Koordination bei Überschneidungen und Engpässen
  • zusätzlich Auswahl- und Bewertungshilfen

Schritte zur Umsetzung:

  1. Unternehmensleitung/Geschäftsführung legt die Zielrahmenplanung fest und beauftragt die Personalabteilung/Personalverantwortliche, mit der Umsetzung.
  2. Der finanzielle Rahmen wird festgelegt (Budget).
  3. Ein Koordinator/Multiplikator wird ernannt.
  4. Der Koordinator/Multiplikator gibt die Informationen über das Vorhaben weiter, wirbt für die Durchführung auf allen betrieblichen Ebenen.
  5. Vorgesetzte führen Gespräche mit Mitarbeitern zur Bestandsaufnahme und Bedarfsfeststellung, formulieren Ziele.
  6. Ein örtlicher Bildungs- und Qualifizierungsplan wird erstellt und gemeinsam verabschiedet.
  7. Vorgesetzte und Mitarbeiter erarbeiten und vereinbaren gemeinsam Schritte zur Umsetzung.
  8. Koordinator unterstützt bei der Umsetzung (innerbetrieblich, außerbetrieblich), bei Auswahl und Bewertung von Maßnahmen.
  9. Maßnahmen werden durchgeführt.
  10. Controlling: Ergebnisse werden unter Kosten-Nutzen-Aspekten, von den direkt Betroffenen, ausgewertet und die Erfahrungen werden weitergegeben an den Koordinator/Multiplikator.
© Copyright 2018-2024 - Land Hessen